Bundesweite Organisation der Beratung und Compliance einschließlich zusammenhängender Folgefragen
der Einführung von Compliance-Systemen und Begleitung von schwierigen Einzelentscheidungen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken aus Praxissicht der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sowie Schulungen von Führungskräften, Mitarbeitern und von Compliance-Beauftragten
von Compliance-Systemen auf straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Sicherheit sowie auf sicheren Schutz bei Einzelversagen oder Strafverfolgung und auf Funktionieren in der Praxis
versagender Compliance-Systeme, auch als Teil der Straf-oder Unternehmensverteidigung oder zur Vermeidung einer Strafverfolgung bzw. Haftungsinanspruchnahme einschließlich paralleler aktiver Behördenansprache, auch von nicht strafbezogenen Behörden
- Stetige Überprüfung und Ergänzung von Compliance-Systemen auf bzw. zu Übersichtlichkeit, Klarheit, Nachvollziehbarkeit, Einfachheit sowie auf Funktionieren im Unternehmensalltag
- Überprüfung auf und Vermeiden des üblichen Auseinanderfallens der Papierlage und des Unternehmensalltags zur Compliance, insbesondere durch Einbeziehung aller Führungsebenen sowie der Mitarbeiter
- Sicherstellung der Berücksichtigung branchenspezifischer Vorgaben und Besonderheiten
- Sicherstellung eines funktionierenden Berichts- und Dokumentationssystems unter Praxisbedingungen sowie im Unternehmensalltag
- Einbindung aller in Betracht kommenden Behörden, Aufsichtsstellen, Verbände oder sonstiger Institutionen zur Sicherstellung einer deren Vorgaben sicher genügenden Compliance
- Sicherstellung der angemessenen Informationserlangung, Kontrolle und Korrektur zur Compliance
- Insgesamt Nutzung und Einsatz der Compliance nicht als Selbstzweck, sondern zur Verbesserung der Unternehmensabläufe auch und gerade im Hinblick auf die Unternehmenstätigkeit
- Spezifische Ausgestaltung zu und Sicherstellung der Vermeidung von Straf-, Haftungs- und Ordnungswidrigkeitenrisiken für das Unternehmen und dessen Führungskräfte, etwa wegen Aufsichtsversagens
- Nutzung der Compliance zur Erlangung von Abwehrmöglichkeiten gegen zukünftige Vorwürfe des Unternehmens- und Führungsversagens in etwaigen zukünftigen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Begleitung konkreter Einzelvorgänge, Projekte oder Prozesse zur Vermeidung spezifischer Sonderrisiken in Einzelfällen, etwa bei Verzicht auf die Durchsetzung von Unternehmensforderungen
- Dabei Vorgehen in Form rechtsbegleitender Entscheidungen unter Einbindung aller betroffenen Unternehmensteile und des Sonderwissens des Unternehmens
- Bei Versagen von Compliance Sicherstellung der umgehenden Reparatur unter Vermeidung von Folgerisiken, sowie aktive Ansprache aller in Betracht kommenden Behörden und Stellen, einschließlich einer Ansprache von Ermittlungsbehörden
- Ggf. Einsatz von Compliance als Mittel der Unternehmens- oder Strafverteidigung, ggf. als Mittel der Straf- oder Bußgeldreduzierung oder als Teil einer Verständigung
- Ggf. Compliance in Form der Eigenermittlung, entweder zur Verfolgung von Schädigern des Unternehmens oder als Teil einer Verständigung oder zur Vorbereitung von sonstigen Maßnahmen, etwa zur Erlangung der Bonusregelung
- Sicherstellung einer Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse der Compliance, sowohl strafrechtlich als auch arbeits- und zivilrechtlich